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Die rechtliche Regelung der Arbeitsbeziehungen im Dritten Reich

  • Die rechtlichen Regelungen der Arbeitsbeziehungen während der zwölf Jahre, die das Dritte Reich überdauerte, systematisch auszuleuchten, würde den Rahmen eines Aufsatzes bei weitem sprengen, allein weil der relativ kurze Zeitraum der NS-Herrschaft von einer ungemeinen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik war, die immer auch die rechtlichen Regelungen, in unserem Fall: Formen, Inhalte und Wirkungen der Arbeitsverfassung, erfassen musste. Die folgenden Bemerkungen konzentrieren sich auf einige zentrale Aspekte des NS-Arbeitsrechts.

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Verfasserangaben:Rüdiger HachtmannGND
DOI:https://doi.org/10.14765/zzf.dok.1.807
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Wirtschaftskontrolle und Recht in der nationalsozialistischen Diktatur. Das Europa der Diktatur
Verlag:Klostermann
Verlagsort:Frankfurt am Main
Herausgeber*in:Dieter Gosewinkel
Dokumentart:Beitrag zu einem Buch (Artikel oder Kapitel)
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):06.04.2017
Datum der Erstveröffentlichung:01.01.2005
Veröffentlichende Institution:Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) - Leibniz Centre for Contemporary History Potsdam (ZZF)
Datum der Freischaltung:07.04.2017
Erste Seite:135
Letzte Seite:155
ZZF-Regionalklassifikation:Europa / Westeuropa / Deutschland
ZZF-Themenklassifikation:Nationalsozialismus
Arbeit
Recht
ZZF-Zeitklassifikation:1940er
1930er
Lizenz (Deutsch):License LogoZZF - Clio Lizenz