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Il 22 febbraio 1848 a Parigi scoppia la rivoluzione; il 23, il primo ministro Guizot si dimette e il re cittadino Luigi Filippo fugge; il 24, nella capitale francese si proclama la repubblica. La guardia di palazzo reale capitola; il "popolo semplice" entra in massa nelle Tuileries e, avvistato il guardaroba della famiglia reale, ne prende spunto per una sorta d'improvvisato ballo in maschera. Casalinghe sfilano con abiti da salotto, mentre degli operai vestono il frack. Un parigino già un po' attempato indossa la vestaglia del re, altri si agghindano «di pizzi e scialli preziosi. Frange dorate s'attorcigliavano alle maniche dei camiciotti, cappelli con piume di struzzo ornavano le teste dei fabbri ferrai; i nastri della Legion d'onore servivano da cinture alle prostitute». Nell'anticamera della sala del trono «una puttana era dritta sopra un mucchio di panni in posa di statua della Libertà; immobile, con gli occhi spalancati, faceva paura». Altra "gente semplice", non soltanto uomini ma anche donne, si esibivano in una parodia della vita di corte di Luigi Filippo, offrendo in costumi originali un confuso "concerto di corte", oppure gustando gli avanzi ancora caldi lasciati sulla tavola da pranzo della corte reale dai ministri fuggiti precipitosamente.
Zweieinhalb Monate waren seit der Märzrevolution vergangen, da wurde am Abend des 30. Mai 1848 ein auf dem Berliner Stadtschloß befestigter Gegenstand zum Objekt allgemeiner Aufmerksamkeit. Es hatte sich nämlich »das Gerücht allgemein verbreitet, daß an der Kuppel des Königl. Schlosses eine Leine und eine Stange deßhalb angebracht worden sei, um von Seiten des Ministeriums bei eintretender Gefahr damit den um Berlin stehenden Truppen ein Signal zum Einmarsch geben zu können«. Bei Nacht, so wurde gemutmaßt, sollte »eine große Laterne und bei Tag eine Fahne aufgesteckt werden«. Eine aufgeregte Menge versammelte sich vor dem Schloß und wählte eine Deputation, welcher zur Aufgabe gemacht wurde, der dubiosen Sache auf den Grund zu gehen. Die Abgesandten »begab(en) sich sogleich in das Schloß, um Nachricht einzuholen«, und wurden dort auch freundlich eingelassen. Um größeren Aufregungen wegen des geheimnisvollen Gegenstands vorzubeugen, stieg »Hr. Hofbaurath Schadow selbst mit den Herren auf die Kuppel«. Oben angelangt konnte der Hofbaurat seine Begleiter von der Harmlosigkeit des in Rede stehenden Gegenstandes überzeugen. Denn die Vorrichtung, die den Anlaß zu den Gerüchten gegeben hatte, war tatsächlich »nichts weiter als ein durchaus nöthiger Blitzableiter und dessen Draht«.
Am 2. Mai 1933 wurden die schon zuvor massiven Angriffen ausgesetzten Gewerkschaften, allen Anbiederungsversuchen zum Trotz, endgültig durch das NS-Regime zerschlagen. Die gewaltsame Auflösung der Gewerkschaften war die entscheidende Voraussetzung für die Gründung der Deutschen Arbeitsfront (DAF). Am 6. Mai 1933 richtete Robert Ley einen Aufruf an die SS, die SA, die Politische Leitung der NSDAP und die NSBO, in dem er ihnen für die „mustergültige Durchführung der Aktion“ gegen die Gewerkschaften dankte und bereits als „Führer der DAF“ Unterzeichnete. Am 10. Mai wurde die neue Organisation auf dem „Ersten Kongreß der Deutschen Arbeitsfront“ förmlich ins Leben gerufen. Hitler, der die Schirmherrschaft übernommen hatte, ernannte Ley offiziell zum Chef der DAF.
Gerichte handeln reaktiv; das heißt, sie werden nicht aus eigener Initiative, sondern erst durch Anruf von außen in Bewegung gesetzt, der auch in sozialistischen Staaten (vom Strafrecht einmal abgesehen) in aller Regel nicht vom Staatsanwalt, sondern von Bürgern (und zivilrechtlich handelnden volkseigenen Betrieben) kam. Um sein Rechtssystem im Justizalltag durchzusetzen, war also auch der sozialistische Staat auf die Mithilfe seiner Bürger angewiesen. Durch Nicht-Anrufen konnten Bürger das Recht unterlaufen; durch die Art und Weise, wie sie Gerichte benutzten, konnten sie seine Wirksamkeit beeinflussen; durch ihre Erfahrungen vor Gericht wurden die Bürger ihrerseits in bestimmten Haltungen und Wertvorstellungen bestätigt. In diesem Beitrag will ich die gegenseitige Abhängigkeit von Bürger und Rechtssystem im sozialistischen Rechtsalltag untersuchen. In welchen Angelegenheiten wandten sich Lüritzer Bürger an ihr Gericht? Wie wurden sie vom Gericht behandelt und wie verhielten sie sich selbst? Wie beeinflußte die Alltagspraxis der ostdeutschen Justiz die Wirksamkeit des Rechts als Instrument gesellschaftlicher Veränderungen? Und welche Nachwirkungen können wir heute beobachten?
Die britische Reaktion auf den Aufstand vom 17. Juni in der DDR war nach Stalins Tod in den ersten Märztagen 1953 eng verbunden mit Churchills Entspannungspolitik. Churchill hoffte mit einer Dreimächtekonferenz nach dem Vorbild der Potsdamer Konferenz den Kalten Krieg zu überwinden und die Teilung Deutschlands rückgängig zu machen. Letztlich wollte er damit jedoch sicherstellen, daß Großbritanniens Rolle als Weltmacht aufrechterhalten werden konnte. Es ging ihm keinesfalls um die nationale Selbstbestimmung der Deutschen, sondern wie er es sah, um die Vermeidung eines erneuten, diesmal nuklearen Weltkrieges. Churchills verzweifelte Versuche, den Tod Stalins und die sich anschließende Friedenskampagne der neuen sowjetischen Führer (Malenkow, Berija und Molotow) auszunutzen, um seine eigenen politischen Ziele gegen die starke Opposition der USA und Bundeskanzler Adenauers durchzusetzen, werden oft verwechselt mit der Politik Großbritanniens. Doch tatsächlich war Churchills Gipfeldiplomatie innerhalb der britischen Regierung und der außenpolitischen Elite des Landes sehr umstritten. Von einer mehr oder weniger gemeinsamen britischen Politik konnte keine Rede sein. Die Reaktion Londons auf den Aufstand in der DDR reflektierte daher den internen Machtkampf zwischen dem alternden Premierminister und seinen außenpolitischen Experten. Dem Aufstand vom 17. Juni kam dabei entscheidende Bedeutung zu. Durch die völlig überraschenden Ereignisse in der DDR wurden Churchills Versuche, eine Gipfelkonferenz mit der neuen kollektiven Führungsmacht im Kreml zu organisieren, die Glaubwürdigkeit entzogen.
Die politische und wirtschaftliche Krise in der Tschechoslowakei 1953 und Versuche ihrer Überwindung
(1999)
Die Verhaftung einer Reihe führender Persönlichkeiten der Kommunistischen Partei der Tschechoslowakei (KPTsch) im Laufe des Jahres 1951, ihre Verurteilung in gespenstischen Schauprozessen und schließlich die Hinrichtung einiger von ihnen im Jahre 1952 erschütterten die kommunistische Parteimaschinerie in ihren Grundfesten. Die Verfolgung der „Agenten des Imperialismus“ im innersten Kreis der Partei zog immer weitere Kreise. Niemand war vor ihr sicher. Es mußten nicht nur diejenigen ihre Positionen verlassen, gegen die von der Staatssicherheit (Stätni bezpecnost, StB) ermittelt wurde, sondern auch ihre nächsten Mitarbeiter und manchmal sogar ihre Verwandten. Die Funktionäre und Mitglieder der KPTsch befiel ein bisher unbekanntes Gefühl der Unsicherheit, das ihre bis dato festgefügten Reihen ins Wanken brachte.
Eines der größten Probleme eines klassischen stalinistischen Systems ist, ob es über ausreichend Informationen verfügt, um notwendige Veränderungen durchzuführen. Die Frage ist, in welchem Umfang die Alarmzeichen einer bevorstehenden Krise wahrgenommen werden? Das ungarische kommunistische System erfuhr im Sommer 1952 eine Krise, die durch eine schlechte Ernte und einen exzessiv zwanghaften Fünf-Jahres-Plan verursacht war. Alle Bereiche der Wirtschaft zeitigten ernsthafte Ungleichgewichtigkeiten. Obwohl Anzeichen der Krise seit dem Sommer 1952 evident waren, wurde die Krise erst ein Jahr später, im Frühsommer 1953 wahrgenommen.
Es ist eine alte Frage, ob Berija, der nach Stalins Tod eine für sowjetische Begriffe ungewöhnliche Innen- und Außenpolitik einzuleiten sich bemühte, dabei auch eine Vereinigung Deutschlands auf demokratischer Basis ins Auge faßte. Entsprechende Mutmaßungen nahmen ihren Ausgang von dem Vorwurf der siegreichen Mehrheit der sowjetischen Führung an den gestürzten Berija, er habe den Sozialismus in der DDR „verraten“. Das war freilich eine Anklage, die deutlich rechtfertigende Funktion hatte, so daß ihr Wahrheitsgehalt zweifelhaft blieb. Als wichtiges Indiz für die Berija zugeschriebene Absicht gilt vielfach der von Moskau den SED-Führern Anfang Juni 1953 aufgenötigte „Neue Kurs“, der die harte Sowjetisierungspolitik vom Vorjahr teilweise revidierte. Als weitere Belege werden damalige Stellungnahmen angeführt, die deutsche Frage müsse auf die Tagesordnung gesetzt werden, sowie spätere öffentliche Anschuldigungen Chruschtschows und Ulbrichts. Der SED-Chef benutzte die Anklage im innerparteilichen Kampf gegen Kritiker und Rivalen. Bei den ostdeutschen Kadern fand sie allgemein Glauben, schien sie doch den alten Verdacht zu bestätigen, die UdSSR könnte die DDR um höherer politischer Zwecke willen fallenlassen.