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Die rechtlichen Regelungen der Arbeitsbeziehungen während der zwölf Jahre, die das Dritte Reich überdauerte, systematisch auszuleuchten, würde den Rahmen eines Aufsatzes bei weitem sprengen, allein weil der relativ kurze
Zeitraum der NS-Herrschaft von einer ungemeinen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Dynamik war, die immer auch die rechtlichen Regelungen, in unserem Fall: Formen, Inhalte und Wirkungen der Arbeitsverfassung, erfassen musste. Die folgenden Bemerkungen konzentrieren sich
auf einige zentrale Aspekte des NS-Arbeitsrechts.
Anfang November 1912 erhielt der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Karl Liebknecht einen anonym abgeschickten Umschlag. Er enthielt ein Anschreiben, das die Fried. Krupp AG der fortgesetzten Korruption beschuldigte, sowie 17 vertrauliche Berichte ohne Unterschrift und ohne Datum, aber mit offensichtlich äußerst brisantem Inhalt (...)